Unser Pfarrwidum
Die Bürger von Bruneck schlossen 1369 mit Pfarrer Vinzenz von St. Lorenzen einen Vertrag, in dem sie sich verpflichteten, ein Widum zu errichten. Der Pfarrer sagte zu, in dem Widum 4 Priester auf seine Kosten zu erhalten. Erst 1610 aber kam die Pfarre Bruneck zustande.
Einquartierungsliste 1886: Haus Nr. 15, Pfarrwidum, Müllergasse.
Im Grundbuch ist vermerkt, dass das Eigentumsrecht auf Grund „unvordenklichen Besitzes“ der Römisch-katholischen Pfarrpfründe „St. Maria Himmelfahrt“ einverleibt wird.
Das Haus ist seit dem 24. August 1987 denkmalgeschützt.
SPENDEN ZUR SANIERUNG DES WIDUMS KÖNNEN VON DER STEUER ABGEZOGEN WERDEN
© Quelle: Stadtarchiv Bruneck
Im Rahmen der Abendveranstaltungen im Sommer, wurde auch das vom Büro Forer/Unterpertinger ausgearbeitete Sanierungsprojekt vorgestellt.
