Unser Pfarrwidum

Die Bürger von Bruneck schlossen 1369 mit Pfarrer Vinzenz von St. Lorenzen einen Vertrag, in dem sie sich verpflichteten, ein Widum zu errichten. Der Pfarrer sagte zu, in dem Widum 4 Priester auf seine Kosten zu erhalten. Erst 1610 aber kam die Pfarre Bruneck zustande.

Einquartierungsliste 1886: Haus Nr. 15, Pfarrwidum, Müllergasse.

Im Grundbuch ist vermerkt, dass das Eigentumsrecht auf Grund „unvordenklichen Besitzes“ der Römisch-katholischen Pfarrpfründe „St. Maria Himmelfahrt“ einverleibt wird.

Das Haus ist seit dem 24. August 1987 denkmalgeschützt.

SPENDEN ZUR SANIERUNG DES WIDUMS KÖNNEN VON DER STEUER ABGEZOGEN WERDEN 

© Quelle: Stadtarchiv Bruneck

Im Rahmen der Abendveranstaltungen im Sommer, wurde auch das vom Büro Forer/Unterpertinger ausgearbeitete Sanierungsprojekt vorgestellt. 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen